Europa
Europa – neue Rechtsform für Unternehmen: SE
Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. SE ist die Bezeichnung für eine europäische Aktiengesellschaft. Das gezeichnete kapital der Gesellschaft muss mindestens 120.000,00 € betragen. Eine SE kann durch Umwandlung, Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding- oder Tochtergesellschaft gegründet werden. Das Gesetz ist auf Gründungsgesellschaften anwendbar, die ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben oder über eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat verfügen. Europaweit tätige Unternehmen können grenzüberschreitend zur Fomr SE verschmelzen und sich dabei erstmals einer einzigen, flexibel einsetzbaren Rechtspersönlichkeit bedienen. Statt des bisher erforderlichen Ausbaus eines Netzes von Tochtergesellschaften, für die unterschiedliche nationale Vorschriften gelten, können die Unternehmen sich jetzt rechtlich einheitlich organisieren.
Die Unternehmen können zwischen zwei verschiedenen Leitungssystemen wählen: dem dualistischen Modell mit einer Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat (Siehe Aktiengesellschaft in Deutschland) oder dem monistischen Modell (französische und englische Unternehmensstruktur)
monistisches Modell:
* Ein Verwaltungsrat leitet die SE, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung.
* Der Verwaltungsrat bestellt für die laufende Geschäftsführung einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren. Diese sind an die Beschlüsse des Verwaltungsrats gebunden und können jederzeit abberufen werden.
Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. SE ist die Bezeichnung für eine europäische Aktiengesellschaft. Das gezeichnete kapital der Gesellschaft muss mindestens 120.000,00 € betragen. Eine SE kann durch Umwandlung, Verschmelzung oder durch Gründung einer Holding- oder Tochtergesellschaft gegründet werden. Das Gesetz ist auf Gründungsgesellschaften anwendbar, die ihren Sitz in verschiedenen Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben oder über eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat verfügen. Europaweit tätige Unternehmen können grenzüberschreitend zur Fomr SE verschmelzen und sich dabei erstmals einer einzigen, flexibel einsetzbaren Rechtspersönlichkeit bedienen. Statt des bisher erforderlichen Ausbaus eines Netzes von Tochtergesellschaften, für die unterschiedliche nationale Vorschriften gelten, können die Unternehmen sich jetzt rechtlich einheitlich organisieren.
Die Unternehmen können zwischen zwei verschiedenen Leitungssystemen wählen: dem dualistischen Modell mit einer Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat (Siehe Aktiengesellschaft in Deutschland) oder dem monistischen Modell (französische und englische Unternehmensstruktur)
monistisches Modell:
* Ein Verwaltungsrat leitet die SE, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung.
* Der Verwaltungsrat bestellt für die laufende Geschäftsführung einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren. Diese sind an die Beschlüsse des Verwaltungsrats gebunden und können jederzeit abberufen werden.
