Deutschland
Deutschland - geläufige Rechtsformen von Unternehmen:
AG, eG, eV, GmbH, KG, KGaA, OHG, GmbH & Co. KG, GbR
Juristische Personen werden in der Regel beim Handelsregister im jeweiligen lokalen Amtsgericht registriert. Gewerbebetriebe werden im Gewerbeamt der jeweiligen Stadt, in welcher das Gewerbe ausgeübt wird, verzeichnet. Handwerksbetriebe müssen sich weiterhin bei den ortsansässigen Handwerkskammern, hier Handwerksrolle, verzeichnen lassen. Alle Unternehmen und Personen (Einzelunternehmen) die nicht dem Bereich „Handwerk“ angehören, werden bei der jeweiligen ortsansässigen Industrie- und Handelskammer (IHK) verzeichnet.
AG, eG, eV, GmbH, KG, KGaA, OHG, GmbH & Co. KG, GbR
Juristische Personen werden in der Regel beim Handelsregister im jeweiligen lokalen Amtsgericht registriert. Gewerbebetriebe werden im Gewerbeamt der jeweiligen Stadt, in welcher das Gewerbe ausgeübt wird, verzeichnet. Handwerksbetriebe müssen sich weiterhin bei den ortsansässigen Handwerkskammern, hier Handwerksrolle, verzeichnen lassen. Alle Unternehmen und Personen (Einzelunternehmen) die nicht dem Bereich „Handwerk“ angehören, werden bei der jeweiligen ortsansässigen Industrie- und Handelskammer (IHK) verzeichnet.
