Kosten
Die anfallenden Kosten unterteilen sich in einen fixen und einen variablen Anteil.
Der fixe Kostenanteil richtet sich nach dem Streitwert und wird dem Schuldner als Verzugsschaden mit auferlegt. Der variable Kostenanteil stellt sich erfolgsabhängig zur beigebrachten Forderung dar.
Die Kosten bleiben für den Kunden jederzeit transparent und nachvollziehbar.
Weitere Fragen diesbezüglich werden wir Ihnen gern bei einem persönlichen Gespräch näher erörtern. Gern können wir Ihnen auch schriftlich ein Kostenangebot bzw. eine Kostendarstellung auf Anfrage zusenden.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
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