Inkassodienstleistung für Unternehmen der EU
Willkommen in der Europäischen Union.
Ein Zusammenwachsen der verschiedenen europäischen Völker ist nicht nur in Bezug auf die politische Lösung problematisch und langwierig, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und Begebenheiten sind auf Grund der unterschiedlichsten landestypischen Geschäftsgebaren sowie Unternehmensformen nicht ganz einfach und teilweise unübersichtlich - zumindest für ausländische Unternehmen. Das kann zu erheblichen kostenauslösenden Maßnahmen führen, deren Sinnhaftigkeit aus kaufmännischer Überlegung dringend zu hinterfragen wäre.
Was für Möglichkeiten hat ein Unternehmen in Frankreich, Italien, Griechenland oder anderer europäischer Staaten, wenn es trotz einer ordnungsgemäßen Vertragslage, trotz ordnungsgemäßer Lieferung von Waren - im einwandfreien Zustand, am Ende auf seiner Forderung sitzen bleibt und der deutsche Geschäftspartner seine Rechnungen nicht bezahlt?
1. Möglichkeit:
Ein Rechtsanwalt wird mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Partneranwälte in Deutschland werden eingeschaltet, ein Mahnbescheid oder gleich ein gerichtliches Klageverfahren werden angesetzt. Der Gläubiger muss die Gerichtskosten im Vorfeld des Klageverfahrens zahlen.
Bei einer evtl. Zeugenaussage des Gläubigers muss er auch noch die An- und Abfahrtskosten selbst tragen. Auf Grund der Überlastung der deutschen Gerichte wird das Verfahren über einen langen Zeitraum durchgeführt. Am Ende entscheidet der Richter evtl. dann doch zu Gunsten einer Vergleichsvereinbarung, die sich auf ein Minimum der Forderung bezieht und alle bis dato realisierten Kosten außen vorlässt oder Sie haben einen verwertbaren Titel, den Sie nun in Deutschland über einen Gerichtsvollzieher oder wiederum durch einen Anwalt in Form von Pfändungsmaßnahmen durchsetzten müssen.
2. Möglichkeit:
Es werden keine weiteren Kosten veranlasst und der Schuldner wird in Deutschland nicht weiter bearbeitet. Der Schuldner hat somit sein Spiel „gewonnen“.
Dieses Spiel hat in den meisten Fällen bereits schon mit der Beauftragung Ihres Unternehmens begonnen.
Frei nach dem Motto: „Die sind ja weit weg, was kann mir in Deutschland schon passieren!?“
Durch unser Unternehmen haben Sie nunmehr eine 3. Möglichkeit, die es Ihnen ermöglicht, die Durchsetzungen Ihrer Forderungen effektiv, schnell und kostenübersichtlich durchführen zu lassen.
Ihr Vorteil:
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, über unsere Wirtschaftsauskunftei Informationen zu möglichen deutschen Geschäftspartnern im Vorfeld einer Vertragsgestaltung zu erhalten, um evtl. bereits vorliegende Negativmerkmale vorerst ausschließen zu können.
Zu weiteren Fragen in dieser oder jeder anderen Angelegenheit stehen wir Ihnen jederzeit und kurzfristig zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu können.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Ein Zusammenwachsen der verschiedenen europäischen Völker ist nicht nur in Bezug auf die politische Lösung problematisch und langwierig, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und Begebenheiten sind auf Grund der unterschiedlichsten landestypischen Geschäftsgebaren sowie Unternehmensformen nicht ganz einfach und teilweise unübersichtlich - zumindest für ausländische Unternehmen. Das kann zu erheblichen kostenauslösenden Maßnahmen führen, deren Sinnhaftigkeit aus kaufmännischer Überlegung dringend zu hinterfragen wäre.
Was für Möglichkeiten hat ein Unternehmen in Frankreich, Italien, Griechenland oder anderer europäischer Staaten, wenn es trotz einer ordnungsgemäßen Vertragslage, trotz ordnungsgemäßer Lieferung von Waren - im einwandfreien Zustand, am Ende auf seiner Forderung sitzen bleibt und der deutsche Geschäftspartner seine Rechnungen nicht bezahlt?
1. Möglichkeit:
Ein Rechtsanwalt wird mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Partneranwälte in Deutschland werden eingeschaltet, ein Mahnbescheid oder gleich ein gerichtliches Klageverfahren werden angesetzt. Der Gläubiger muss die Gerichtskosten im Vorfeld des Klageverfahrens zahlen.
Bei einer evtl. Zeugenaussage des Gläubigers muss er auch noch die An- und Abfahrtskosten selbst tragen. Auf Grund der Überlastung der deutschen Gerichte wird das Verfahren über einen langen Zeitraum durchgeführt. Am Ende entscheidet der Richter evtl. dann doch zu Gunsten einer Vergleichsvereinbarung, die sich auf ein Minimum der Forderung bezieht und alle bis dato realisierten Kosten außen vorlässt oder Sie haben einen verwertbaren Titel, den Sie nun in Deutschland über einen Gerichtsvollzieher oder wiederum durch einen Anwalt in Form von Pfändungsmaßnahmen durchsetzten müssen.
2. Möglichkeit:
Es werden keine weiteren Kosten veranlasst und der Schuldner wird in Deutschland nicht weiter bearbeitet. Der Schuldner hat somit sein Spiel „gewonnen“.
Dieses Spiel hat in den meisten Fällen bereits schon mit der Beauftragung Ihres Unternehmens begonnen.
Frei nach dem Motto: „Die sind ja weit weg, was kann mir in Deutschland schon passieren!?“
Durch unser Unternehmen haben Sie nunmehr eine 3. Möglichkeit, die es Ihnen ermöglicht, die Durchsetzungen Ihrer Forderungen effektiv, schnell und kostenübersichtlich durchführen zu lassen.
Ihr Vorteil:
- Wir sprechen die Sprache des Schuldners!
- Wir arbeiten mit einem bundesweiten Außendienst, was eine persönliche Ansprache des Schuldners möglich macht!
- Wir haben Einblicke in örtliche Ämter, Gerichte, Gewerberegister und andere Institutionen!
- Wir kennen die Abläufe der deutschen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit!
- Wir können auf jegliche Veränderungen der Situation schnell und zeitnah reagieren!
- Wir kümmern uns schnell und effektiv um die Beibringung Ihrer Außenstände!
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, über unsere Wirtschaftsauskunftei Informationen zu möglichen deutschen Geschäftspartnern im Vorfeld einer Vertragsgestaltung zu erhalten, um evtl. bereits vorliegende Negativmerkmale vorerst ausschließen zu können.
Zu weiteren Fragen in dieser oder jeder anderen Angelegenheit stehen wir Ihnen jederzeit und kurzfristig zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu können.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

