Erläuterung zur Neuregelung im Rechtsdienstleistungsgesetz
Seit dem 01.07.2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten, welches die Rechtsberatung gesetzlich neu regelt.
Danach dürfen Inkassounternehmen Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde und nach erfolgter amtlicher Registrierung anbieten und durchführen. Seit 25.07.08 ist unser Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister beim Landgericht Erfurt registriert.
Im Rahmen der Erweiterung unserer Kompetenzen und Änderung der Zivilprozessordnung dürfen wir bei unstreitigen Forderungen das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das spart nicht nur Zeit und Informationsverluste, sondern ist auch kostengünstiger.
Somit können wir unseren Kunden das komplette Inkassoverfahren aus einer Hand anbieten. Nach Bearbeitung der Forderungen im kaufmännischen Mahnverfahren und bei positiver Schuldnerprognose können wir die Titulierung per Mahn- und Vollstreckungsbescheid in die Wege leiten sowie Zwangsvollstreckungsverfahren und Pfändungsmaßnahmen beauftragen, überwachen und effizient steuern.
Danach dürfen Inkassounternehmen Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde und nach erfolgter amtlicher Registrierung anbieten und durchführen. Seit 25.07.08 ist unser Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister beim Landgericht Erfurt registriert.
Im Rahmen der Erweiterung unserer Kompetenzen und Änderung der Zivilprozessordnung dürfen wir bei unstreitigen Forderungen das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das spart nicht nur Zeit und Informationsverluste, sondern ist auch kostengünstiger.
Somit können wir unseren Kunden das komplette Inkassoverfahren aus einer Hand anbieten. Nach Bearbeitung der Forderungen im kaufmännischen Mahnverfahren und bei positiver Schuldnerprognose können wir die Titulierung per Mahn- und Vollstreckungsbescheid in die Wege leiten sowie Zwangsvollstreckungsverfahren und Pfändungsmaßnahmen beauftragen, überwachen und effizient steuern.

