Gerichtsurteile
Gerichtsurteile zur Erstattung der Detektivkosten
Gerichtsurteile zum berechtigten Einsatz eines Detektivs – Arbeitsrechtsauseinandersetzungen
Gerichtsurteile zum Einsatz verdeckter Videotechnik
Gerichtsurteile zur Erstattung der Detektivkosten
Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlungen bei Einschaltung eines Detektiven sind durch Vorlage von Ermittlungsberichten nachzuweisen.
Urteil des LAG Düsseldorf, 04.04.95, Az: 7 TA 243/94
Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.
Urteil des OLG München, 18.06.93, Az: 11 W 1592/93
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
Urteil des OLG Schleswig, 10.02.92, Az: 15 WF 218/91
Detektivkosten sind im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig, wenn sie sich im Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstands in vernünftigen Grenzen halten, prozessbezogen waren, die erstrebten Feststellungen als notwendig angesehen werden konnten und eine einfachere Klarstellung nicht möglich war. Insbesondere ist es entfernt residierenden Versicherungen zuzugestehen, bei sehr hohen Schmerzensgeldforderungen auch im Interesse ihres Versicherten einen Detektiv zur Überprüfung einzusetzen; dessen Kosten sind in angemessener Höhe erstattungsfähig.
Urteil des OLG Nürnberg, 29.11.90, Az: 4 W 3657/90
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschal- tung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91,I ZPO war.
Urteil des OLG Koblenz, 24.10.90, Az: 14 NW 671/90
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
Urteil des OLG Stuttgart, 15.03.89, Az: 8 WF 96/88
Die Einschaltung eines Detektivs ist aus kostenrechtlicher Sicht gerechtfertigt, wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Einzelheiten und Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders und nicht billiger als mit Hilfe eines Detektivs möglich ist und die Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem späteren Prozess steht.
Urteil des OLG Hamm, Az: 23 W 92/92
Gerichtsurteile zum berechtigten Einsatz eines Detektivs – Arbeitsrechtsauseinandersetzungen
Gerichtsurteile zum Einsatz verdeckter Videotechnik
Gerichtsurteile zur Erstattung der Detektivkosten
Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlungen bei Einschaltung eines Detektiven sind durch Vorlage von Ermittlungsberichten nachzuweisen.
Urteil des LAG Düsseldorf, 04.04.95, Az: 7 TA 243/94
Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.
Urteil des OLG München, 18.06.93, Az: 11 W 1592/93
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
Urteil des OLG Schleswig, 10.02.92, Az: 15 WF 218/91
Detektivkosten sind im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig, wenn sie sich im Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstands in vernünftigen Grenzen halten, prozessbezogen waren, die erstrebten Feststellungen als notwendig angesehen werden konnten und eine einfachere Klarstellung nicht möglich war. Insbesondere ist es entfernt residierenden Versicherungen zuzugestehen, bei sehr hohen Schmerzensgeldforderungen auch im Interesse ihres Versicherten einen Detektiv zur Überprüfung einzusetzen; dessen Kosten sind in angemessener Höhe erstattungsfähig.
Urteil des OLG Nürnberg, 29.11.90, Az: 4 W 3657/90
Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschal- tung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits - im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung - notwendig im Sinne von Paragraph 91,I ZPO war.
Urteil des OLG Koblenz, 24.10.90, Az: 14 NW 671/90
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
Urteil des OLG Stuttgart, 15.03.89, Az: 8 WF 96/88
Die Einschaltung eines Detektivs ist aus kostenrechtlicher Sicht gerechtfertigt, wenn bereits ein bestimmter Verdacht besteht, die für eine schlüssige Antragstellung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Einzelheiten und Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders und nicht billiger als mit Hilfe eines Detektivs möglich ist und die Aufwendung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem späteren Prozess steht.
Urteil des OLG Hamm, Az: 23 W 92/92
