Neue Gesetze/Urteile
15.04.2009
Sie riskieren auch, vom Vermieter umgehend vor die Tür gesetzt zu werden, wie eine Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az. 11 C 1036/08) zeigt.
In dem Fall war verbal rabiaten Mietern gekündigt worden. Schwere Beleidigungen gegenüber Mitbewohnern rechtfertigten eine Vermieterkündigung, in Ausnahmefällen sogar ohne vorherige Abmahnung.
Die Beklagten hatten eine Wohnung in dem Mehrfamilienhaus bezogen. Als es schon kurz nach ihrem Einzug zu massiven Streitigkeiten mit Mitbewohnern kam, kündigte der Vermieter nach gut zwei Monaten das Mietverhältnis. Die Beklagten widersprachen dieser Kündigung und zogen nicht aus, so dass der Vermieter vor Gericht auf Räumung der Wohnung klagen musste. Mit Erfolg. Wie die Beweisaufnahme ergab, hatten die Beklagten ihre Mitbewohner vor und auch nach der Kündigung aufs Übelste beschimpft und außerdem durch nächtlichen Lärm immer wieder belästigt. Diese nachhaltigen Störungen des Hausfriedens begründeten ein berechtigtes Interesse der Vermieterin an der Beendigung des Mietverhältnisses, hieß es.
Weiterlesen auf: www.morgenpost.de
Bei Beleidigung kann auch die Wohnungskündigung drohen
Aber der Vermieter hat auch mit einem Streit unter Mietern viel zu tun. Mieter, die andere Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktieren, setzen nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel.Sie riskieren auch, vom Vermieter umgehend vor die Tür gesetzt zu werden, wie eine Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az. 11 C 1036/08) zeigt.
In dem Fall war verbal rabiaten Mietern gekündigt worden. Schwere Beleidigungen gegenüber Mitbewohnern rechtfertigten eine Vermieterkündigung, in Ausnahmefällen sogar ohne vorherige Abmahnung.
Die Beklagten hatten eine Wohnung in dem Mehrfamilienhaus bezogen. Als es schon kurz nach ihrem Einzug zu massiven Streitigkeiten mit Mitbewohnern kam, kündigte der Vermieter nach gut zwei Monaten das Mietverhältnis. Die Beklagten widersprachen dieser Kündigung und zogen nicht aus, so dass der Vermieter vor Gericht auf Räumung der Wohnung klagen musste. Mit Erfolg. Wie die Beweisaufnahme ergab, hatten die Beklagten ihre Mitbewohner vor und auch nach der Kündigung aufs Übelste beschimpft und außerdem durch nächtlichen Lärm immer wieder belästigt. Diese nachhaltigen Störungen des Hausfriedens begründeten ein berechtigtes Interesse der Vermieterin an der Beendigung des Mietverhältnisses, hieß es.
Weiterlesen auf: www.morgenpost.de
Zurück
