Neue Gesetze/Urteile
26.08.2008
Können Mitarbeiter, die einen Fehler begangen haben, eine Ermahnung noch relativ gelassen hinnehmen,
wird es bei einer Abmahnung gefährlich.
Ermahnung bringt arbeitsrechtlich wenig
Eine bloße Ermahnung mit der ein Mitarbeiter auf einen Fehler hingewiesen wird, hat arbeitsrechtlich noch keine Konsequenzen. Insbesondere dient sie nicht zur Vorbereitung einer Kündigung.
Anders bei der Abmahnung
Macht ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung erneut einen vergleichbaren Fehler, so kann in der Regel eine verhaltensbedingte fristgemäße Kündigung auf diesen Fehler gestützt werden. Der Mitarbeiter kann gekündigt werden.
Weiterlesen auf: www.vnr.de
Abmahnung statt Ermahnung
Eine Abmahnung ist etwas anderes als eine Ermahnung. Und sie hat vor allem sehr viel weitgehendere Wirkungen. Können Mitarbeiter, die einen Fehler begangen haben, eine Ermahnung noch relativ gelassen hinnehmen,
wird es bei einer Abmahnung gefährlich.
Ermahnung bringt arbeitsrechtlich wenig
Eine bloße Ermahnung mit der ein Mitarbeiter auf einen Fehler hingewiesen wird, hat arbeitsrechtlich noch keine Konsequenzen. Insbesondere dient sie nicht zur Vorbereitung einer Kündigung.
Anders bei der Abmahnung
Macht ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung erneut einen vergleichbaren Fehler, so kann in der Regel eine verhaltensbedingte fristgemäße Kündigung auf diesen Fehler gestützt werden. Der Mitarbeiter kann gekündigt werden.
Weiterlesen auf: www.vnr.de
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