Arbeitsrecht/Mietrecht
20.12.2008
Der klagende Sozialarbeiter war beim Fußballverein Schalke 04 in einem Fußball-Fanprojekt tätig, das aufgrund des vermehrten Auftretens von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen als besondere Form der Jugend- und Sozialarbeit geführt wird. Ziel des Projekts ist es u.a., Gewalt einzudämmen und extremistische Orientierungen abzubauen, vor allem Vorurteile, Feindbilder und Ausländerfeindlichkeit.
Der Arbeitgeber hatte dem Sozialarbeiter fristlos ohne vorherige Abmahnung gekündigt, nachdem er eine E-Mail aus der linken Antifa-Szene mit dem Betreff „Fanprojektleiter von Schalke 04 organisiert rechte Kulturevents“ erhalten hatte. In dieser E-Mail wurde auf die außerberuflichen Aktivitäten des Sozialarbeiters aufmerksam gemacht. Dieser organisiert und führt Veranstaltungen durch. Bei diesen Veranstaltungen treten zum Teil Musikgruppen auf, bei denen eine Nähe zu rechtsextremistischen Positionen zumindest umstritten ist. Außerdem hat der Sozialarbeiter in seiner Freizeit als DJ Musik von solchen Gruppen gespielt.
Der Sozialarbeiter wehrt sich gegen die Kündigung. Er ist der Auffassung, dass die Musik von düsterer, romantischer und experimenteller Art sei, die sich musikalisch und thematisch mit spirituellen Gefühlen, mystischen Geschichten bis hin zu abnormen menschlichen Verbrechen befasse.
Weiterlesen auf: www.haufe.de
Fristlose Kündigung wegen außerberuflicher Aktivitäten
Der Fall:
Der klagende Sozialarbeiter war beim Fußballverein Schalke 04 in einem Fußball-Fanprojekt tätig, das aufgrund des vermehrten Auftretens von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen als besondere Form der Jugend- und Sozialarbeit geführt wird. Ziel des Projekts ist es u.a., Gewalt einzudämmen und extremistische Orientierungen abzubauen, vor allem Vorurteile, Feindbilder und Ausländerfeindlichkeit.
Der Arbeitgeber hatte dem Sozialarbeiter fristlos ohne vorherige Abmahnung gekündigt, nachdem er eine E-Mail aus der linken Antifa-Szene mit dem Betreff „Fanprojektleiter von Schalke 04 organisiert rechte Kulturevents“ erhalten hatte. In dieser E-Mail wurde auf die außerberuflichen Aktivitäten des Sozialarbeiters aufmerksam gemacht. Dieser organisiert und führt Veranstaltungen durch. Bei diesen Veranstaltungen treten zum Teil Musikgruppen auf, bei denen eine Nähe zu rechtsextremistischen Positionen zumindest umstritten ist. Außerdem hat der Sozialarbeiter in seiner Freizeit als DJ Musik von solchen Gruppen gespielt.
Der Sozialarbeiter wehrt sich gegen die Kündigung. Er ist der Auffassung, dass die Musik von düsterer, romantischer und experimenteller Art sei, die sich musikalisch und thematisch mit spirituellen Gefühlen, mystischen Geschichten bis hin zu abnormen menschlichen Verbrechen befasse.
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